Mit Beschluss vom 19. März 2021 haben sich die infektionsschützenden Maßnahmen geändert. Diese Änderungen treten am 22. März in Kraft. HIER gehts zu den aktuellen Änderungen des Landes Baden-Württemberg.
Mit Beschluss vom 19. März 2021 haben sich die infektionsschützenden Maßnahmen geändert. Diese Änderungen treten am 22. März in Kraft. HIER gehts zu den aktuellen Änderungen des Landes Baden-Württemberg.